FEHLER MELDEN!

 

14.10.2011

 

Feststellungen der Bürgerinitiative weitgehend bestätigt

Bei der Kompostierungsaktion Anfang August auf der Erddeponie Lüderich hat die AVEA manches falsch gemacht. Es wurden eigene Produktempfehlungen ebenso  ignoriert  wie die Vorgaben der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK). Viele Anwohner der Deponie haben das Anfang August durch massive Atemwegsreizungen, asthmatische Beschwerden oder Bindehautentzündungen zu spüren bekommen. Darum wollte die Kreisverwaltung durch eine Informationsveranstaltung am Dienstagabend zur Aufklärung beitragen. Im Verlauf des Zusammentreffens von Betreibergesellschaft, Bürgern, Politik und Verwaltung sind die von der Bürgerinitiative ausgemachten Schwachstellen beim Deponiebetrieb eritgehend bestätigt worden (alle Medienberichte weiter unten).

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09.09.2011

Macht die Erddeponie krank?

Hohe Hefe- und Schimmelpilzkonzentration im AVEA-Kompost auf dem Lüderich

Am Montag, dem 1. August 2011, sind auf dem Deponiegelände in Overath-Steinenbrück zur Vorbereitung der Rekultivierung große Mengen Humus mit zwei großen Miststreuern ausgebracht und bei der Verteilung stark aufgewirbelt worden.

In diesem Zusammenhang haben mehrere Personen (Spaziergänger, Walker und Anwohner) unabhängig voneinander über Atembeschwerden, Kratzen im Hals und andere erkältungsähnliche bzw. allergische Reaktionen geklagt.

Die BI hat daraufhin das Umweltamt beim Kreis informiert. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung waren nach einer Ortsbesichtigung aber der Auffassung, dass alles in Ordnung sei.

Weil die Zahl der Meldungen weiter zugenommen hatte und auch Mitglieder der BI nach einer Ortsbesichtigung mit ähnlichen Symptomen zu tun hatten, wurden am 2. August der Landrat persönlich und das Kreisgesundheitsamt informiert (Anlage).

Auf diese Meldung hat die BI auch nach fünf Wochen keine Antwort erhalten. Auf Nachfrage haben wir gestern erfahren, dass das Kreisgesundheitsamt durch die Kollegen des Kreisumweltamtes mit der Vorlage eines standardisierten und allgemein gültigen RAL-Zertifikates beruhigt wurde. Eigene Untersuchungen haben das Umweltamt und  das Gesundheitsamt wohl nicht angestellt.

Bürgermeister Andreas Heider (Stadt Overath) hat dann auf unsere Benachrichtigung vom 03. August hin Proben des Kompostmaterials ziehen und untersuchen lassen. Das Ergebnis der Untersuchung ist in einem Gutachten vom renommierten Institut Fresenius dargestellt (Anlage).

Anlässlich eines Erörterungsgespräches zur Deponie Lüderich am gestrigen Abend wurde die Kreisverwaltung durch Bürgermeister Heider über das Ergebnis der Untersuchung unterrichtet. Die Kreisverwaltung hat daraufhin eine Untersuchung zugesagt.

 Die Bürgerinitiative ist bestürzt, wie sorglos die Kreisverwaltung bisher trotz konkreter Hinweise mit der Gesundheit der Anwohner und der auf der Deponie beschäftigten Mitarbeiter umgegangen ist.

 Die Bürgerinitiative hat den ordnungsgemäßen Betriebsablauf auf der Erddeponie wiederholt gegenüber dem Landrat und der Kreisverwaltung in Frage gestellt und eine Reihe von schweren Mängeln aufgedeckt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Kritik der Bürgerinitiative für BAV und AVEA oft unbequem, in der Regel aber berechtigt war.

 Der jetzige Vorfall zeigt erneut, dass die Aufsichtspflicht durch die Kreisverwaltung völlig vernachlässigt wird und die AVEA auf dem Lüderich nach eigenem Gutdünken schalten und walten kann.


 

26. Juni 2011

 

Liebe Besucher(in),

wir haben Sie bereits über unsere Gespräche am "Runden Tisch" im Kreishaus informiert. Dreimal haben wir uns in den letzten sechs Monaten mit der Politik, der Verwaltung und der Betreibergesellschaft AVEA getroffen, um Verbesserungen beim Betrieb der Erddeponie durchzusetzen. Wesentliches Ergebnis der Gesprächsrunde ist eine neue Planung für den weiteren Betriebsablauf der Deponie und die Renovierung bzw. Erweiterung der Entwässerungseinrichtungen. Gerade bei dem letztgenannten Punkt haben wir im letzten Jahr eine Reihe von zum Teil schwerwiegenden Mängeln aufgedeckt.

In einer Ausschusssitzung hat die Kreisverwaltung den Umweltausschuss in der letzten Woche über die Ergebnisse der Gespräche informiert und mitgeteilt, dass nun nach Abschluss der Planungsarbeiten ein Plangenehmigungsverfahren eingeleitet wird. Das neue Plangenehmigungsverfahren berücksichtigt wesentliche Aspekte, die die Bürgerinitiative vorgebracht hat.
 
Fragwürdige Bürgerbeteiligung
Bei den Gesprächen am „runden Tisch“ hat die BI wiederholt vorgetragen, dass die geplanten umfassenden Änderungen der Genehmigungsgrundlagen ein ordentliches Plangenehmigungsverfahren erfordern. Dazu wurde die angemessene Beteiligung der BI gefordert.
 
Die Kreisverwaltung hat uns mitgeteilt, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Plangenehmigungsverfahren nicht vorgesehen sei. Die informelle Information der Bürgerinitiative über den Änderungsantrag könne aber erfolgen, sofern vom Antragsteller keine Einwände erhoben werden.
 
Dieses Vorgehen der Behörde ist für uns nicht hinnehmbar. Ausgerechnet die Bürger, die in den letzten 14 Monaten die vielen und gravierenden Mängel beim bisherigen Deponiebetrieb aufgedeckt haben, sollen nach dem Willen der Behörde von der Mitsprache zum künftigen Deponiebetrieb ausgeschlossen bzw. nur mit Zustimmung des Antragsstellers mitwirken dürfen.
 
Wir fordern die Politik auf, dieuneingeschränkte Beteiligung der Bürger und die Einbeziehung der Umweltverbände am Verfahren sicherzustellen.
 
 
Größe des Regenrückhaltebeckens (RRB)
Nach dem Planfeststellungsbeschluss sollte das RRB 750 cbm aufnehmen können. Die Feststellung der BI, wonach das Regenrückhaltebecken lediglich ein Volumen von ca. 370 cbm speichern kann, wurde von der Kreisverwaltung lange Zeit bestritten. Nach Auffassung der Verwaltung sollte angeblich ein Volumen mehr als 1.000 cbm vorhanden sein.
 
In der Ausschuss-Sitzung am 06.09.2010 wurde dieser Wert erstmals revidiert: „eine durch AVEA veranlasste Nachmessung durch ein Vermessungsbüro ergab ein Nutzvolumen von nur 550 cbm“, teilte die Verwaltung mit. Doch auch dieser Wert wurde von uns angezweifelt.
 
Jetzt stellt der Kreis in einer Presseinformation fest: „Es entsteht ein zusätzliches Regenrückhaltebecken mit einem Nutzinhalt von 500 cbm. Damit steht in Zukunft ein Gesamtvolumen von 900 cbm zur Verfügung.“ Die Kreisverwaltung revidiert nun ihre fehlerhafte Auffassung und bestätigt - wenn auch nur indirekt - das von der BI ermittelte Stauvolumen.
 
 
Abnahme der Entwässerungsanlagen
Die BI hat bereits im März 2010 darauf hingewiesen, dass die Anlagen seit 1997 ohne rechtsgültige Abnahme betrieben werden. Auch das hat die Kreisverwaltung noch im November bestritten und erklärt, dass „die These der Bürgerinitiative, es habe keine Abnahme stattgefunden und der Deponiebetrieb sei daher unzulässig, …haltlos“ ist.
 
Nach mehr als einem Jahr macht man nun einen Rückzieher und muss einräumen, dass „diese Mängel bei der Abnahme durch das staatliche Umweltamt im Jahre 1998 nicht bemerkt wurden“.
 
 
Neue Schüttphasenpläne – Ende offen
Die bisher gültige Schüttphasenplanung ist auf eine Schließung der Deponie im Jahre 2019 ausgerichtet. Dagegen soll bei den jetzt vorgelegten neuen Schüttphasenplänen auf eine zeitliche Bindung verzichtet werden. Die Schüttphasen unterliegen keinem Zeithorizont, sondern sind volumendefiniert. Es soll einzig dem Betreiber überlassen bleiben, wie lange er die jeweilige Schüttphase ausdehnt. Die BI fürchtet nun, dass die AVEA aufgrund des derzeit noch hohen Restvolumens anstrebt, die Deponie auch über das Jahr 2019 hinaus zu betreiben.
 
Dem entgegen steht das Versprechen von Landrat Menzel, das 2019 endgültig Schluss sein soll mit der Belastung der Bürger des Sülztales. BAV und AVEA haben dem nicht widersprochen. Wir werden erleben, was solche Versprechen wert sind.
 
Untereschbach/Steinenbrück sind seit Jahrhunderten durch den Bergbau geprägt. Der Bergbau hat Arbeit und Brot, aber auch viel Leid und Schmutz in das Sülztal gebracht. Seit 1986 – also nunmehr seit 25 Jahren - besteht die Erddeponie. Jede Fassade in Untereschbach/Steinenbrück ist Beleg für deren nachteiligen Auswirkungen.
 
Doch schon jetzt ist eindeutig erkennbar, dass die Weichen für eine Forstsetzung des Deponiebetriebes gestellt werden. Die Politik schaut dem zu. Niemand ist da, der das „heiße Eisen“ einer Ersatzdeponie an anderer Stelle anfassen will.  
 
Die BI fordert die Politik auf, endlich für Klarheit zu sorgen und die Schließung der Deponie für das Jahr 2019 verbindlich festzulegen. Das setzt aber voraus, dass schon heute nach neuen Standorten für eine Ersatzdeponie Ausschau gehalten wird. Ob unsere gewählten Volksvertreter den Mut aufbringen, das heiße Thema anderenorts anzugehen, muss leider bezweifelt werden.
 
Der Organisationskreis trifft sich in den nächsten Tagen, um das weitere Vorgehen festzulegen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
 
„Glück Auf“
Ihr Paul Falk
Sprecher der Bürgerinitiative


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Medienspiegel:

Radio Berg:
"Kreis berücksichtigt Forderungen der Bürger" 
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Kölner Stadt-Anzeiger:
"Strommast wird nicht vergrößert" 
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Bergische Landeszeitung: 
"Klarheit am Lüderich"              
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Hallo liebe(r) Besucher(in)! !

In den letzten Monaten haben wir erfolgreich die BAV-Pläne zur Einrichtung einer Schadstoffdeponie am Lüderich verhindern können. Ein großartiger Erfolg!

Doch auch der bisherige Betrieb als Erddeponie war wegen nicht funktionsfähiger Entwässerungsanlagen zu beanstanden. Anfangs hat die verantwortliche Behörde die Feststellungen der Bürgerinitiative massiv angezweifelt. Mit viel Überzeugungsarbeit und ein wenig politischem Druck konnte aber auch hier Entscheidendes bewegt werden.

Die Entwässerungsanlagen werden vollständig neu geplant und im Frühjahr bzw. Sommer 2011 umgebaut bzw. instand gesetzt. Näheres entnehmen Sie bitte den Medieninformationen.

 

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Wie angekündigt hat am 17.11.2010 im Kreishaus in Bergisch Gladbach eine Sitzung des Umweltausschusses stattgefunden. Zuvor hatten Ausschussmitglieder und Öffentlichkeit bei einer Begehung der Deponie Lüderich die Gelegenheit, sich über die aktuelle Situation informieren zu lassen.

Überblick:

  • Runder Tisch“ eingerichtet
  • Entwässerungsanlagen sollen verbessert werden
  • BI wird bei der Festlegung künftiger Rodungs- und Schüttareale beteiligt
  • Wanderweg Katzemich-Lüderich bleibt offen
  • Bund für Umwelt und Naturschutz will gegen Weiterbetrieb der Erddeponie klagen
  • Schließung zum „31.12.2019“ ist nicht sicher
Runder Tisch
Quasi in letzter Minute hatte sich am Vorabend der Ausschuss-Sitzung ein "Runder Tisch" zu einem konstituierenden Treffen zusammengefunden. Unter Beteiligung von Beauftragten der im Kreistag vertretenen Parteien (CDU, SPD, FDP, Grüne und FW), der Bürgerinitiative und der Kreisverwaltung wurde zunächst der Ablauf der Ausschusssitzung am 17. November besprochen.

Dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Stadt Overath blieb trotz Intervention eine Teilnahme verwehrt. Künftig will man den Gesprächskreis jedoch erweitern und dann die offenen Fragen zur Gewährleistung eines gesicherten weiteren Betriebes der Erddeponie Lüderich diskutieren und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Die Schadstoff-Deponie (DK-I) ist endgültig vom Tisch. Doch im Zuge der Aufarbeitung der Unterlagen zur Entstehung und dem bisherigen Betrieb der Erddeponie haben wir eine ganze Reihe von – teils gravierenden – Mängeln aufgedeckt. Dazu bestehen zwischen den Auffassungen von Aufsichtsbehörde und Bürgerinitiative zum Teil noch unterschiedliche Auffassungen, die abzuklären sind. So konnten seitens der Verwaltung Schwachstellen und mögliche Unterlassungen bei der bisherigen bauaufsichtlichen Überwachung nicht immer ausgeräumt werden.

Obwohl der Rheinisch-Bergische-Kreis erst seit dem 01.01.2008 für die Überwachung der Deponie zuständig ist und somit vorrangig Erblasten aufarbeiten muss, tut man sich schwer, die von uns beanstandeten Vorgänge näher zu durchleuchten.

Schon im April hat Landrat Menzel gegenüber der BI darauf bestanden, dass nicht über handelnde Personen und Verantwortlichkeiten gesprochen werden sollte. Nun aber sollen die Sachverhalte an sich nicht mehr angesprochen werden.

Auf Anregung des Vorsitzenden des Umweltausschusses, Harald Wolfert (Grüne) soll diese Sichtweise auch für den runden Tisch gelten. Wir hoffen dennoch, dass aus den Fehlern der Vergangenheit die richtigen Rückschlüsse gezogen werden, um künftig Wiederholungen zu vermeiden.

Diese "Ausrichtung auf die Zukunft" war schon bei der Ortsbegehung am Mittwoch erkennbar. Die vorhandenen Mängel wurden dargelegt und vorgesehene bzw. bereits beschlossene Maßnahmen zur Sicherstellung eines geordneten Deponiebetriebes vorgestellt.

In der anschließenden Sitzung im Kreishaus wurden die Schwerpunkte der Maßnahmen dann noch einmal besprochen:

 
  • Rodung und Rekultivierung
  • Schüttphasenpläne
  • Entwässerungsanlagen
  • Anlagen-Abnahme 1998
  • Wanderweg Katzemich-Lüderich

Rodung und Rekultivierung
Die Rodungen im Winter 2009/2010 werden weiterhin mit Verzögerungen bei den Grundstückverhandlungen begründet. Das dieser westliche Deponieabschnitt nach nunmehr 12 Monaten noch immer brach liegt, wird mit einer fehlenden Zustimmung für die Übererdung der Pingen durch das Amt für Bodendenkmalpflege begründet.

Zunächst sollen daher die Anschüttungen in den Abschnitten 5 und 6 (westlich hinter der Hochspannungsleitung) wieder aufgenommen werden und das durch den Erddamm entstandene Tälchen aufgefüllt werden. Zur Vorbereitung dieses Bereiches wird es weitere Rodungen geben.

Die Vorbereitungen für die Rekultivierung östlich der Hochspannungsleitung sind getroffen und Aufträge für die Erstbepflanzung erteilt worden. Es handelt sich dabei um eine "Pionierbepflanzung", die lediglich der Bodenverbesserung dienen soll. Erst später wird - in Abstimmung mit der Forstbehörde - die Fläche erneut gerodet und die endgültige Bepflanzung (als Mischwald) umgesetzt. Es werden demnach noch viele Jahre ins Bergische Land gehen, bis dort wieder ein Hochwald stehen wird. Die Älteren von uns werden das sicher nicht mehr erleben dürfen.

Hierzu hat die BI angeregt, wenigstens in den Randbereichen der Deponie die Endbepflanzung vorzuziehen, um einen früheren Sichtschutz und Wiederherstellung des Schattenwurfes zu erreichen. Diese Anregung soll am "Runden Tisch" erörtert und danach mit BAV/AVEA abgeklärt werden.

Schüttphasenpläne
Im Rahmen der Planfeststellung wurde 1996 ein Schüttphasenplan aufgestellt, wonach die Deponie in neun Schüttareale aufgeteilt wurde. Die Schüttphasen 1-4 wurden völlig, 5 und 6 nur zum Teil abgeschlossen, Schüttphase 9 soll entfallen.
 
Nun soll eine Änderung der Schüttphasenplanung erfolgen und die BI daran beteiligt werden.


Entwässerungsanlagen
Die Verwaltung hat bestätigt, dass die Entwässerungsanlagen nicht nach den Vorgaben der Genehmigung von 1996 angelegt wurden. Besonders stark ist die Soll/Ist-Abweichung bei dem Volumen des Regenrückhaltebeckens (RRB). Während die Vermessung durch Fachleute der BI ein Volumen von nur rd. 350 cbm ergeben hat, spricht die Verwaltung von ca. 500 cbm, die Betreibergesellschaft AVEA gar von 602 cbm.

 
Nach dem Planfeststellungsbeschluss soll das RRB aber 750 cbm aufnehmen können. Die vorhandene Anlage erfüllt die Anforderungen demnach nicht einmal annähernd. Zudem sind Sohle und Böschungen des Beckens nicht abgedichtet, so dass die eingeleiteten Gewässer unmittelbar in den Untergrund bzw. die tiefer gelegenen Flächen einsickern, um dann talseitig am Auguststollen wieder unkontrolliert aus dem Berg auszutreten.


 


Am Auguststollen kommt das an der Deponiesohle
versickerte Niederschlagswasser wieder ans Tageslicht (
Foto BI).

Eine aktuelle Berechnung des RRB-Bedarfs hat ergeben, dass sogar ein Rückhaltevolumen von 1.000 m³ für einen geordneten Wasserablauf notwendig ist. Auf dieser Grundlage soll kurzfristig und dauerhaft für Abhilfe gesorgt werden. Das bestehende RRB soll abgedichtet und durch ein zweites Becken an der südöstlichen Deponiegrenze (in Verlängerung der Straße "Am Auguststollen") ergänzt werden. Die Abführung des Niederschlagswassers von der Deponie in den Bach an der Römerstraße soll so besser reguliert und Überschwemmungen an den Gebäuden am Auguststollen und in der Römerstraße zukünftig verhindert werden.

Die BI hat zudem angeregt, die Rand- und Mittelgräben auf dem Osthang der Deponie als befestigte Rauhbettmulden auszubauen um so eine funktionsgerechte Wasserführung dauerhaft sicherzustellen.


Anlagen-Abnahme 1998
Die Umstände, die 1998 zu der rechtlich zweifelhaften Anlagenabnahme geführt haben, werden wohl nicht mehr geklärt. Jedenfalls zeigen weder Politik noch Verwaltung ein Interesse an einer Aufhellung der unklaren Vorgänge.


Wanderweg Katzemich-Lüderich
Es wurde seitens der Verwaltung erneut zugesagt, dass der Wanderweg zwischen Katzemich und Lüderich dauerhaft erhalten bleiben soll. Die Frage, ob der Weg zur Deponiefläche gehört, ist aber nach wie vor strittig.


Weiterer Betrieb der Erddeponie
Unser Mitstreiter Ragnar Schaefer hat sich aufgrund seiner beruflichen Erfahrung beim BAV um ein Schlichtungsgespräch bemüht. Ziel des Gespräches sollte sein, zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit des weiteren Deponiebetriebes, einen Kompromiss zum zukünftigen Vorgehen auszuhandeln. Dieser Kompromiss könnte eine vorzeitige Beendigung, zumindest aber eine verbindliche Festschreibung des Termins „31.12.2019“ für die Schließung der Erddeponie Lüderich umfassen. Leider hat die BAV-Geschäftsführung das Gesprächsangebot mit dem Hinweis abgelehnt, dass der Betrieb entsprechend des alten Planfeststellungsbeschlusses fortgeführt werde.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hingegen vertritt die Auffassung, dass der BAV mit der Einreichung des DK I - Antrages sein Vorhaben, auf der Deponie Lüderich Boden abzulagern, aufgegeben habe. Sollte der BAV nun doch wieder Boden ablagern wollen, müsse er ein neues Verfahren eröffnen. Da BAV und AVEA dies verweigern, wird der BUND voraussichtlich Klage erheben. Es liegt in unser aller Interesse, das wir den BUND nach Kräften unterstützen, so wie der Verband auch uns in den letzten Monaten zur Seite gestanden hat.

Wir unterstützen die Initiative des BUND auch, weil wir inzwischen erkennen mussten, dass der geplante und wiederholt zugesagte Termin für die Schließung der Erddeponie Lüderich (31.12.2019) keineswegs abgesichert ist. Die Betreibergesellschaft könnte beispielsweise aufgrund dann ggf. noch vorhandener Deponiekapazitäten eine Verlängerung beantragen. Diese Verlängerung der Deponielaufzeit wird umso wahrscheinlicher, so lange die Politik keine Nachfolgedeponie festlegt. Die langen Planungs- und Genehmigungszeiträume lassen hierfür schon jetzt keinen zeitlichen Spielraum. Hier erwarten wir von der Politik, verantwortliches Handeln und dass schon bald die Weichen gestellt werden. Ohne politischen Druck wird das nicht gehen.
 


Zusammenfassung
Mit der Abwendung der DK I - Pläne hat die Bürgerinitiative ihr größtes Vorhaben erfolgreich durchgesetzt. Doch bei der Aufarbeitung der Themen ist so manches aufgedeckt worden. Eine Reihe von Verbesserungen wurde durch unsere Initiative schon erreicht oder wird in Kürze realisiert. Darauf können wir gemeinsam sehr stolz sein.
 
Die Anrainer der Deponie beobachten genau und wir werden alles daran setzen, dass die Deponie in Zukunft anforderungsgerecht nach "Recht und Gesetz" betrieben wird. Hierbei setzen wir weiterhin auf die Unterstützung aus der Bevölkerung. Ihre Beobachtungen und Hinweise sind wichtig für unsere Arbeit. Wir setzen aber auch auf die Hilfe aus Politik und Verwaltung.
 
Die Initiatoren der BI haben im Grunde das geleistet, was ureigene Aufgabe der Behörden und der Politik ist. Hoffen wir, dass sich auch hier ein Wandel vollziehen wird und diejenigen aufpassen, die dazu berufen oder gewählt wurden.
 
Auch das Verhältnis zu AVEA/BAV ist stark verbesserungswürdig. Vorrangig muss gelten, verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen damit so dauerhaft eine sachbezogene Zusammenarbeit gewährleistet wird.


 

 

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Presseerklärung des B.U.N.D. vom 22.10.2010:

DK I - Pläne vom Tisch:

Rückzieher war überfällig !


Der Plan des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV), auf dem Berg Lüderich eine Schadstoffdeponie der Deponieklasse I (DK I) zu errichten, war ein Irrweg. Der am 22. Oktober 2010 von der BAV-Verbandsversammlung beschlossene Rückzieher war überfällig.

„Die jetzt angeführten Gründe für die Rücknahme des Antrages hätten bei einer sorgsamen Planung allerdings bereits im Vorfeld bekannt sein müssen. Vor allem sind dies: fehlender Bedarf für eine neue DK I - Deponie, Notwendigkeit der Änderung des Regionalplanes, Errichtung einer geotechnischen Barriere und einer Sickerwasseraufbereitungsanlage sowie das Fehlen diverser Fachgutachten“, erklärt BUND-Sprecher Klaus-Peter Günzel.

„Hätte man die Träger öffentlicher Belange, Grundstückseigentümer, Anwohner und die Naturschutzverbände vor der Auslegung der Planunterlagen - etwa im Rahmen eines „Scoping-Termins“ - rechtzeitig in das Planungsverfahren eingebunden, wären den Abfallgebührenzahlern
die Kosten für die Erstellung der DK I - Pläne - und der örtlichen Bevölkerung der Nervenkrieg der letzten Monate erspart geblieben.“
Durch das Intermezzo mit den DK I - Planungen ist aber auch die bestehende Erddeponie wieder in den Focus des öffentlichen Interesses gerückt. Fachkundige Anwohner und BUND-Vertreter/innen haben den Zustand der Erddeponie und deren Genehmigungslage kritisch unter die Lupe genommen und Erschreckendes festgestellt: Massive Verstöße gegen
den Planfeststellungsbeschluss von 1996 und die anschließenden Änderungsgenehmigungen, fehlende Regenwasserrückhaltung sowie nicht genehmigte Rodungen und Ablagerungen.

„Am Lüderich ist viel Vertrauen in die für Planung, Durchführung und Überwachung der Deponie Verantwortlichen verloren gegangen. Neues Vertrauen kann nur durch eine schonungslose Aufarbeitung der bestehenden Missstände und eine Änderung des zukünftigen
Deponiebetriebes wachsen“, so Günzel.


 

 

BI-Verdacht bestätigt!

Entwässerungsrohr unter dem Erddamm ohne Funktion

Anfang August hat sich ein weiterer, lang erhobener Verdacht der BI bestätigt: Die Entwässerungsleitung unter dem Erddamm auf der Deponie Lüderich funktioniert nicht!

In einer aufwändigen Aktion sollte die Funktionsfähigkeit der Entwässerungsleitung demonstriert werden. Doch das hierzu eingefärbte Wasser ist talseitig nicht angekommen und irgendwo auf der 260 m langen Strecke versickert... 

Gescheitert sind auch die Versuche, den Zustand des Entwässerungsrohres durch eine Kamerabefahrung festzustellen.

Nun hat ein Bagger damit begonnen, dass Rohr freizulegen.

Der Kamera-Blick ins Rohr brachte keine Erleuchtung.

Foto: Christopher Arlinghaus/KSTA

Die Funktionsunfähigkeit der Entwässerung ist ein weiterer Beleg für den maroden Zustand der Deponie und die schwerwiegenden Mängel in der bisherigen Betriebsführung.

 

(Foto links: Deponie-Scout)

 

(siehe auch KStA: "Wohin fließt das grüne Wasser").

 

* * *

Erddeponie auf dem Lüderich

Ähnlich wie eine Mondlandschaft: So wirkten Teile der Erddeponie auf dem Lüderich im März dieses Jahres. Inzwischen haben BAV und Avea nachgearbeitet. Die Steinenbrücker Bürgerinitiative ist dennoch der Ansicht, es werde von den Aufsichtsbehörden der Kreisverwaltung nicht genug getan.

(Foto: Daub)

BLZ-Interview

„Der Kreis tut zu wenig“

03.08.10

Nach dem vorläufigen Stopp für die Pläne zur Umwandlung der Erddeponie auf dem Lüderich in eine Kippe für Müllofenasche streitet eine Steinenbrücker Bürgerinitiative mit der Aufsichtsbehörde um den Ist-Zustand.

Stephan Brockmeier sprach mit BI- Sprecher Paul Falk.

 

Die Bürgerinitiative streitet mit der Kreisverwaltung, ob ein Wanderweg erst nachträglich in das Deponiegelände einbezogen worden sei. Welche Bedeutung hat dieser Weg für das Glück der Steinenbrücker?

Für das Glück der Steinenbrücker ist entscheidend, dass dies die einzige Zuwegung vom Wohngebiet Katzemich zum Erholungsgebiet Lüderich ist. Er ist deshalb wichtig für Anwohner und Wanderer und muss nicht nur offen bleiben, sondern auch in einem Zustand, in dem man ihn ohne besondere Belastungen benutzen kann.

Glauben Sie den Fachleuten der Kreisverwaltung denn nicht, wenn die Ihnen bescheinigen: Es ist nicht so, wie Sie es sehen?

Der Kreis hat bis heute nicht schriftlich zu diesem Punkt Stellung genommen, und die mündlichen Äußerungen variieren, je nachdem, mit wem man bei der Kreisverwaltung spricht. Wir haben durch Pläne eindeutig belegt, dass der Weg nicht zur Deponie gehört. Wenn das aber so ist, muss der Kreis die Avea dafür zur Rechenschaft ziehen, dass sie die Deponie über den Weg hinaus vergrößert hat.

Wie sind Sie mit der behördlichen Aufsicht über die Deponie zufrieden?

Ich scheue mich, den Begriff „Aufsicht“ zu verwenden. Aufsicht heißt, dass man etwas in Augenschein nimmt, was hier aber offensichtlich zumindest bis zum Frühjahr 2010 nicht stattgefunden hat. Nach unseren Feststellungen sind Avea und BAV da oben sich selbst überlassen worden. Vor-Ort-Kontrollen hat es offensichtlich weder in der Phase der Zuständigkeit des Staatlichen Umweltamtes noch in der Zuständigkeit des Kreises gegeben. Wir haben mehrfach Dokumente zu den Kontrollen angefordert. Bis heute sind die uns nicht vorgelegt worden. Insoweit kann man nicht von Aufsicht sprechen.

Der Landrat ist im Frühjahr persönlich vor Ort gewesen und hat sich das mit Ihnen angesehen. Ist seitdem nicht alles besser geworden?

Wir waren nach dem Ortstermin mit dem Landrat zuversichtlich. Er hat sich sichtlich betroffen gezeigt und Schritte eingeleitet, die zu einigen, allerdings eher nur kosmetischen, Maßnahmen auf der Deponie geführt haben. In der Sache selbst sind wir vom Landrat aber insoweit enttäuscht, dass er auf der einen Seite von uns Offenheit und Kooperation einfordert, wir aber andererseits vonseiten der Kreisverwaltung nicht das Gefühl bekommen, das es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt .Vielmehr verstärkt sich der Eindruck, dass das Verhalten des Kreises eher betreiberfreundlich orientiert ist.

Planen Sie Aktionen?

Wir sind eine lockere Bürgerinitiative, da hat niemand die Befugnis, darüber alleine zu entscheiden. Wir werden uns in den nächsten Wochen beraten. Wir haben in Erwägung gezogen, juristischen Rat einzuholen, weil wir auf dem normalen Weg in den letzten vier Monaten nicht viel weitergekommen sind. Neben der Abwendung der DK-1-Deponie für Steinenbrück müssen wir auch die bisherigen Betriebsabläufe sehen, damit in Zukunft sichergestellt wird, dass die Anlage nach Recht und Gesetz betrieben wird und die Avea nicht nach eigenem Gutdünken schalten und walten kann.

Welche Möglichkeiten hätten Sie, auf Änderungen zu drängen?

Wenn es der Kreis aufgrund unserer Initiative nicht macht, dann ist die Frage, wie man den Kreis dazu bewegen kann - etwa mit dem Weg über die Politik, wo wir aber keine allzu großen Chancen sehen. Der weitergehende und für alle Beteiligten sicherlich unglücklichere Weg wäre, die Aufsichtsbehörden, also den Regierungspräsidenten, mit den Vorgängen zu befassen und eine Prüfung der Vorgänge zu veranlassen.

 

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DIE KREISVERWALTUNG

„Das alles soll nur Kosmetik sein?“

Die Sprecherin der Kreisverwaltung, Birgit Bär, weist die Vorwürfe der Bürgerinitiative zurück. „Es stimmt, und das haben wir eingeräumt, dass es in der Phase des Übergangs von der Staatlichen Umweltverwaltung auf uns eine Zeit gegeben hat, in der keine Kontrollen vor Ort stattgefunden haben“, sagt Bär. Doch sei mit dem Übergang der Zuständigkeit vom Umweltamt zum Kreis am 1. Januar 2008 eine Fülle neuer Aufgaben verbunden gewesen. Inzwischen gebe es diese Kontrollen aber sehr wohl.

Aber auch vor Anfang 2008 habe es regelmäßige staatliche Kontrollen gegeben, stellt sich Bär schützend vor die Vorgänger-Kontrolleure. „Wir haben die Protokolle. Viel moniert wurde nicht, einmal wurde ein falsch angebrachter Handlauf bemängelt.“

Dass die Bürgerinitiative zudem von „kosmetischen Maßnahmen“ spricht, die seither ergriffen worden seien, können die Fachbeamten im Kreishaus überhaupt nicht nachvollziehen.

„Es ist ein Standsicherheitsgutachten erstellt worden, die Entwässerung wurde überprüft und der Rekultivierungsplan liegt vor. Mit der Rekultivierung soll erst im Herbst begonnen werden, weil ja im Moment keine Pflanzzeit ist. Und das alles soll nur Kosmetik sein?“, fragt die Kreissprecherin rhetorisch.

Die Kreisverwaltung befinde sich seit Monaten im Dialog mit der Bürgerinitiative. Sollte sich diese tatsächlich zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung entschließen,
so sehe die Kreisverwaltung einem solchen Schritt mit Gelassenheit entgegen. Bär widersprach zudem erneut der Darstellung der Initiative, es seien Deponiegrenzen nachträglich verschoben worden. Keine offizielle Stelle beim Kreis habe so etwas je geäußert, sagte die Sprecherin. Zudem sei völlig unstrittig, dass der Wanderweg, um den es dabei gehe, auch in Zukunft erhalten bleiben solle. (sb)

aus: Bergische Landeszeitung (BLZ) vom 03.08.2010

 

 

Weiter nach Gutsherrenart:

Deponiefläche eigenmächtig erweitert

Klammheimlich hat der Bergische Abfallbeseitigungsverband (BAV) das Deponiegelände in Steinenbrück erweitert, ohne dass es der Aufsichtsbehörde aufgefallen ist. Im Rahmen einer beantragten Deponieausweitung hat der BAV Pläne für eine Zusatzfläche am südlichen Rand der Deponie erstellt und dabei - so ganz nebenbei - an anderen Stellen die Deponiegrenzen verschoben.

Durch eine dieser willkürlichen Verschiebungen ist der Verbindungsweg zwischen dem Wohngebiet Katzemich und dem Waldgebiet Lüderich in das Deponiegelände einbezogen worden (siehe Animation). Der Kreisverwaltung ist die Deponieausweitung offenbar aber nicht aufgefallen.

Planungsänderung von 2008
(Änderungsbescheid vom 24.11.2008)

 

2008 wurde eine Erweiterung am südlichen Rand der Deponie genehmigt (rote Markierung unten).
 

In den Antragsunterlagen  hat der BAV die 1996 festgelegte Deponiegrenze (grün) nördlich der Erweiterungsfläche stillschweigend um rd. 5 Meter nach Osten und über den Weg (grau) hinaus verschoben (rote Linie).

 

Für die Anwohner und die Erholung suchenden Wanderer ist besonders ärgerlich, dass man im Zuge dieser Einvernahme die Bäume und Sträucher bis unmittelbar an den beliebten Wanderweg heran entfernt hat und so die Beschattung des extrem steilen und somit ohnehin beschwerlichen Wanderweges weggefallen ist.

 

Damit hat der BAV wieder einmal nach Gutsherrenart und ohne gesetzliche Grundlage gehandelt und zudem erneut gegen die Genehmigungsauflagen von 1996 verstoßen, die ausdrücklich vorschreiben, dass der Gehölzbestand zwischen Deponiegrenze und Schüttgrenze während des Deponiebetriebs erhalten bleiben muss.

Ein weiterer Beleg dafür, dass sich die für die Deponie Lüderich Verantwortlichen nicht an Recht und Gesetz halten und die Aufsichtsbehörden tatenlos zuschauen.

 

 

 

 

 

 

Von langer Hand vorbereitet

Plan für die DK I - Deponie schon vor Jahren geschmiedet

 

 

 

Zusammenhänge mit dem metabolon-Projekt in Lindlar

Unter dem Titel :metabolon soll ein „Kompetenzzentrum“ für Umwelttechnologie auf der Deponie in Lindlar-Leppe entstehen. Die Weichen für dieses Projekt wurden bereits in den Jahren 2003/2004 gestellt (externer Link). Im BAV-Geschäftsbericht 2005 heisst es zur Deponie Leppe: „Anknüpfend an bestehende Aktivitäten und aufbauend auf der vorhandenen modernen Deponietechnik wird zukünftig unter dem Namen :metabolon ein Kompetenzzentrum geschaffen“.  

Das Metabolon-Projekt setzte aber eine Verlagerung der Deponierung der Schadstoffe der Deponieklasse I (DK I) an eine andere Stelle voraus. Die AVEA, die beide Deponien in Lindlar und in Steinenbrück betreibt, hat daher schon sehr früh die Deponie Lüderich als neuen DK I – Ablagerungsort ausgewählt und schon damals vorbereitende Maßnahmen eingeleitet.

Geschäftsführer der AVEA war bis Oktober 2004 Rolf Menzel, seit dem Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises.

 

Vorbereitung der DK I – Deponierung in Steinenbrück

Parallel mit der Umsetzung des Metabolon-Projektes in Lindlar sind Vorbereitungen für eine Deponierung von DK I – Material in Steinenbrück angelaufen. Der Lageplan aus dem Antrag zur wesentlichen Änderung der Deponie Lüderich vom Dezember 2009 unterscheidet deutlich zwischen der seit 1996 betriebenen DK 0 - Deponie im östlichen Teil und der geplanten DK I – Deponie im westlichen Teil.

Lageplan vom 12.09.2007 mit dem Stand von März 2007

Die in der Mitte des Planes von Nord nach Süd verlaufende Linie markiert einen gebogenen ca. 17 Meter mächtigen Erdwall der bereits in der Zeit vor 2007 aufgeschüttet wurde und der im mittleren Abschnitt eine Höhe von 199,5 m NN erreicht. Durch diesen Wall wurde in der westlichen Deponiehälfte eine trichterförmige rundum geschlossene Mulde gebildet, deren Talsohle bei 183 m NN liegt.

 

Zwischen westlichem (linken) und östlichen Deponieteil wurde ein Erdwall aufgeschüttet. Im Bild hinten links befindet sich eine künstlich gebildete trichterförmige Mulde, die der Einrichtung einer DK I – Deponie dienen sollte.

 

Trichter für DK I - Deponie

Für die Fortsetzung des genehmigten Betriebes als Erddeponie macht dieser Erdwall und die Trichterbildung keinen Sinn. Anders sieht es aus, wenn man die Absicht zur Errichtung einer DK I – Deponie zugrunde legt. Tatsächlich entspricht die Form des künstlich geschaffenen Taltrichters exakt dem 2010 vorgelegten Grundsriss der DK I – Deponie. Hintergrund für die Trichterbildung ist, das für die Einlagerung von DK I-Material ist eine großflächige Vorbereitung des Schüttareals und das Einbringen einer aufwändigen Folienabdichtung (Basisabdichtung) notwendig ist.

Nach dem Antrag zur Umwidmung der Deponie sollte in diesem Trichter zwischen der Talsohle bei 183 m NN und bis auf eine Höhe von 230 m NN Material der Deponieklasse I eingelagert werden. Aufgrund der topografischen Verhältnisse - das Gelände liegt an einem Hang mit starkem West-Ost-Gefälle - musste also zunächst ein Bollwerk gegen die erwarteten Schubkräfte aus dem geplanten Volumen von ca. 1 Mio. cbm DK I – Material geschaffen werden, eben dieser Erdwall.  

Dieser bereits vor 2007 errichtete Erdwall wurde im Zusammenhang mit der Vorbereitung des DK I – Antrages im Sommer 2007 im Hinblick auf seine Festigkeit überprüft. Hierzu markieren die im Plan 1 mit BK 1 – BK 4 bezeichneten Punkte die Stellen, an denen der Betreiber Probebohrungen zur Untersuchung des Untergrundes veranlasst hat.

Im Foto rechts ist die zur Unterbringung des DK I – Materials künstlich angelegte Mulde erkennbar. Außerdem der umschließende Erdwall (vorne und links). Im Hintergrund erkennbar der Deponieteil, der im November 2009 vorzeitig gerodet wurde. Die Flächen links wurden bereits von 2007 gerodet. Die Rodung des Hochwaldes im Trichter (rechts) war für März 2010 beauftragt.

Bereits 2006/2007 wurde mit den privaten Eigentümern Verhandlungen mit der Zielsetzung aufgenommen, die bereits damals abgeschlossenen bzw. vorbereiteten Nutzungsverträge für die geplante DK I – Nutzung anzupassen. In den alten Verträgen war die Wiederaufforstung der Parzellen zugesagt worden. Im Gegensatz dazu wäre aber bei DK I eine Wiederbewaldung nicht möglich gewesen. Die Eigentümer wurden vor diesem Hintergrund zu Vertragsänderungen gedrängt, teilweise unter Androhung der Enteignung.

Abweichung vom Betriebsablaufplan

Zur Vorbereitung der DK I – Deponie ist man auch frühzeitig von der urspünglichen Schüttphasenplanung abgewichen. So sind schon ab 2006 Rodungen im westlichen Deponieteil (Schüttgrenzen  6 und Teile von 8) erfolgt, die plangemäß erst 2009 bzw. 2014 vorgesehen waren. Gleichzeitig wurden die nördlichen Teile der Schüttgrenzen 4, 5 und 6 nicht weiter als Erddeponie genutzt, soweit sie in den Bereich des Trichters hinein ragten.  

Später hat der Betreiber die planmäßige Fortsetzung der Schüttungen von DK 0 – Material hinter dem Erdwall verzögert bzw. Mitte 2009 ganz eingestellt und Anlieferungen zur Deponie Leppe umgeleitet, um dieses Areal in Steinenbrück für das DK I – Material frei zu halten (siehe Grafik).  Bei Einhaltung des ursprünglich genehmigten Schüttphasenplans wäre der Damm nicht entstanden und die Einrichtung einer DK I – Deponie in der geplanten Form und Größe nicht möglich geworden.

Die Wallschüttung (2004 bis 2007), die Probebohrungen (Mitte 2007), die Verschiebungen der Schüttphasen und die Vertragsänderungen (bis Ende 2008) sind somit eindeutig als vorbereitende Maßnahmen zur Einrichtung einer DK I – Deponie anzusehen. 

Späte Einschaltung der politischen Gremien

Alle diese Maßnahmen wurden umgesetzt, lange bevor die Aufsichtbehörde und die politischen Gremien mit der Planung zur DK 1 – Deponie befasst wurden. Denn erst mit dem Abfallwirtschaftskonzept 2007 sollten die Entscheidungsträger erstmalig über die BAV-Pläne informiert werden.

In der 133seitigen Vorlage wurde auf Seite 108 der folgende unauffällige Hinweis versteckt:

„BAV und AVEA werden auch weiterhin sichere und ortsnahe Entsorgungsmöglichkeiten für diese Abfälle zur Verfügung stellen. Ablagerungsmöglichkeiten bietet ein Ausbau der Deponie Lüderich in Overath Untereschbach gemäß den Vorgaben für die Deponieklasse DK I.“  Abfallwirtschaftskonzept 2007

Dieser unscheinbare Hinweis wurde von den meisten der politisch Verantwortlichen übersehen. Erst zwei Jahre danach – im Dezember 2009 – ist der eingangs erwähnte konkrete Antrag auf Umwidmung der Deponie der Genehmigungsbehörde vorgelegt worden. Die Weiterleitung an die Stadt Overath und andere Träger öffentlicher Belange ist im Januar, die öffentliche Auslegung danach im Februar 2010 erfolgt (Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Overath – Ausgabe 04.02.2010).

Diese Bekanntmachung war der Auslöser für die Bürgerproteste die schließlich zur Gründung der Bürgerinitiative geführt haben.

Rodungen im Vorgriff auf die beantragte Genehmigung

Noch vor der Antragstellung und somit ohne rechtmäßige Genehmigung hat der Betreiber die Rodung Anfang November 2009 im westlichen Deponieteil (Schüttgrenze 8 - linkes Foto) durchführen lassen.

 

 

Die Lage der Rodungsfläche im geplanten DKI – Bereich und der frühzeitige Auftrag für die Rodungsarbeiten sind weitere Indizien dafür, dass mit der Genehmigung fest gerechnet wurde. Weitere umfangreiche Rodungen im nördlichen Teil (Foto rechts) waren bereits für März 2010 beauftragt. Offensichtlich sollten so die Voraussetzungen geschaffen werden, um unbeeinflusst von jahreszeitlichen Einschränkungen (Nist- und Brutschutz) unmittelbar nach Erhalt der Genehmigung und den Ausbau der DK I – Deponie fortsetzen zu können. 

 

Noch im April 2010 hatte die AVEA der Bürgerinitiative gegenüber die Rodungen und die Abweichungen vom genehmigten Betriebsablauf mit Verzögerungen bei den Verhandlungen mit den privaten Grundstückseigentümern begründet. Diese Darstellung konnte widerlegt werden. Die Rodungen sind eindeutig vor dem Hintergrund der für Sommer 2010 erwarteten DK I - Genehmigung zu sehen.

 

Staatsanwalt ermittelt

 

Nachdem der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (B.U.N.D.) Anzeige wegen vermuteter Verstöße gegen den Landschafts- und Naturschutz gestellt hat, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Köln u. a. wegen dieser Rodungen auf der Deponie Lüderich.

 

Bürgerinitiative bleibt am Ball

 

Neben der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft drängt auch die Bürgerinitiative "Das Sülztal stellt sich quer" auf Antworten für eine Reihe von offenen Fragen. So liegen Vorgänge um die Genehmigung der Anlagen zur Regenwasserableitung weiterhin im Dunkeln. Auch haben wir Zweifel angemeldet, ob die derzeitige Rekultivierung (Foto rechts) den 1996 gesetzten Anforderungen entsprechend umgesetzt wird.

 

Die Anwohner und die "Deponiespione" der Bürgerinitiative sind auf der Hut. Das Handeln der AVEA und die Überwachung durch den Rheinisch Bergische Kreis als zuständige Aufsichtsbehörde finden große Aufmerksamkeit. Die Zeit des unbeachteten Schaltens und Waltens am Lüderich ist vorbei.

 

 

 

 

 

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Das Sülztal stellt sich quer:

Keine DK I-Deponie am Lüderich
 

Zusammenfassung

„Die Erd-Deponie im Schatten des Overather Golfplatzes am Lüderich soll aufgerüstet werden. Wo bislang noch ein Fichtenwäldchen steht, will der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) ab Mitte 2011 Bauschutt der Deponieklasse 1 (DK 1) ablagern“. Diese eher unspektakuläre Mitteilung in der Bergischen Landeszeitung vom 18. Februar 2010 hat erhebliche Unruhe bei den Bürgern von Steinenbrück ausgelöst.

Bürger wurden nicht informiert

Still, heimlich und leise haben sich die Fachleute für Müllfragen auf Kreisebene darauf verständigt, aus der Erd-Deponie am Lüderich eine Kippe für die Schlacke aus dem Leverkusener Müllofen zu machen. Eigentlich genau nach Vorschrift, aber eben auch still, heimlich und leise sollte das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durchgezogen werden.

Breite Protestbewegung

Doch einige Bürger waren wachsam und haben das Thema publik gemacht. Inzwischen hat sich eine breite Protestbewegung gebildet - nicht nur in Steinenbrück. In Untereschbach, Heiligenhaus, Overath und sogar in den nahen Rösrather Ortsteilen haben sich Bürger zum Widerstand gegen eine Schadstoff-Deponie hoch oben an den Hängen des Lüderichs zusammengeschlossen.

Massive Schäden für Gesundheit und Natur

Der BAV möchte auf der seit 1986 betriebenen Erd-Deponie Steinenbrück eine Ablagemöglichkeit für Sondermüll der Deponieklasse I einrichten. Statt wie bisher Erdaushub aus der Region, soll dort künftig die nicht unerheblich belastete Rost-Asche aus der Müllverbrennungsanlage Leverkusen deponiert werden.

Völlig harmloses Material versichern die BAV-Oberen. Doch die Deponiefläche muss „nach unten und nach oben“ abgedichtet werden. So viel Aufwand für „harmlose“ Asche? Dass der Bürger hier mehr wittert, liegt angesichts des bisherigen Versteckspiels auf der Hand. Alle wussten Bescheid, nur die Bürger wurden nicht informiert.

Inzwischen ist durchgesickert, dass die Müllasche dazu führen wird, dass auf den betroffenen Flächen (ehemals 7,5 ha Hochwald) nie mehr ein Wald wachsen kann. Ein Naturfrevel ungeheueren Ausmaßes, der sogar Folgen für das lokale Kleinklima im Steinenbrücker Tal mit sich bringen wird. Das Landschaftsschutzgebiet am Lüderich, Erholungsraum für die Bürger des Sülztales und der nahen Ballungszentren, wird nachhaltig massiv geschädigt.

Keiner übernimmt Verantwortung

Auch weiterhin streiten sich die Verwaltungsspitzen in Overath und bei der Kreisverwaltung, wer, wann und wen informiert oder besser nicht informiert hat. Der Bürger hat für dieses Gezänk wenig Verständnis. Er möchte, dass nicht die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen, sondern die Sorge der Bürger um ihre Gesundheit.

Die Frage, wer was verbockt hat, muss geklärt werden. Doch vorrangig geht es erst einmal darum, diesen Wahnsinn zu verhindern. Dafür sollten alle Kräfte mobilisiert werden.

Gemeinsam aktiv werden

Wir möchten jeden dazu aufrufen, aktiv Widerstand zu leisten: Ob Anfragen an die Kreis- und Landtagsabgeordneten, ob Unterschriften oder Protestbriefe: Jeder kann dabei mithelfen. Auf dieser Webseite erfahren Sie mehr!

Etappensieg errungen

Nun wurden Verfahrensfehler bekannt.  Für mindestens zwei Jahre wird es nichts mit der Erweiterung der Deponie am Lüderich. Doch zufrieden sind wir nicht - viele Fragen warten auf befriedigende Antworten.

Die Kreisveraltung bzw. der Landrat sind nun in der Pflicht, die von uns gestellten Fragen zur bisherigen Betriebsführung der AVEA zu beantworten.

Nur wenn wir wachsam bleiben können wir vielleicht die für das Sülztal schlimme Entwicklung endgültig stoppen.

Glück Auf!

Paul Falk

 

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Nicht nachlassen!

Die “Deponie-Ausweitung”

ist noch lange nicht vom Tisch!
 

Es wäre leichtsinnig, sich nun zurück zu lehnen.

Darum ist und bleibt es auch weiterhin besonders wichtig,

dass wir alle Deponie-Gegner schnell erreichen

und auch weiterhin aktuell informieren können.

Wichtig:

Bitte nutzen Sie unseren E-Mail-Service!

Wir informieren Sie sofort, wenn es wichtige Neuigkeiten gibt.

Die schnelle Kommunikation ist sehr wichtig, wenn wir kurzfristig reagieren müssen,
um auch weiterhin erfolgreich sein zu können.

Wenn jeder seine jeweiligen Nachbarn und Freunde dazu bewegt,
sich ebenfalls einzutragen, ist ein “vernetztes Sülztal” keine Utopie!

Bitte tragen Sie sich in unsere Mailing-Liste ein:

http://deponie.steinenbrueck.de/umleitung-maillingliste.htm

oder teilen Sie uns Ihre Daten per E-Mail mit: deponie@02204.info.

Ihre Eintragung ist unverbindlich und der Service kostenfrei. Sie können Ihre Daten jederzeit wieder löschen.

 

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Es tut sich etwas:

Auf der Deponie wird wieder gearbeitet
 

Instandsetzung des Regenrückhaltebeckens

Fotografiert am 13. April von unseren Deponie-Detektiven

   
 

Große Mengen an Split und Erde wird angefahren

Fotografiert am 14. April von unseren Deponie-Detektiven

Der geplante Rekultivierungsbereich wurde vermessen und das Gelände markiert 

Fotografiert am 14. April von unseren Deponie-Detektiven

 

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Kurzfilm: "Zerstörung eines Naherholungsgebietes?"


Film & Musik: c + p 2010 by Thomas Grube http://sonnentrommler.de/deponie.html


 

(Plan: BAV)

 

Auto-Aufkleber & Buttons

gegen eine Schutzgebühr von 2 Euro bei
Firma Borchardt, Olper Str. 109
Berta-Apotheke, Olper Str. 111
Lotto-Annahme Grimberg, Olper Str. 111
Post-Shop Untereschbach, Olper Strasse
Unterstützen Sie bitte den Widerstand, in dem Sie diesen Aufkleber an Ihrem PKW anbringen.

 

Spendenkonto

Deponie Steinenbrück - Konto 501 517 020

VR Bank Untereschbach - BLZ 370 626 00


Bitte helfen Sie durch Ihre Spende mit,
dass wir schlagkräftig bleiben!


Sie können Ihre Spende für die Aktion "Das Sülztal stellt sich quer" steuermindernd geltend machen.

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Flagge zeigen - Das Sülztal stellt sich quer! 

Mitmachen und Schlimmes verhüten!
 

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Aufruf an alle Bürger

Wir rufen alle Bewohner Overaths, aber auch unsere Nachbarn in Rösrath, zum Widerstand gegen die geplante Verschandelung unseres Landschaftsschutzgebietes Lüderich auf.


Wir brauchen viele helfende Hände
und viele Kontakte
!

Was kann ich tun?

- Nachbarn informieren
- Politiker "aufwecken" (E-Mail-Adressen auf der Webseite)
- in die
Mailingliste eintragen um informiert zu sein
- E-Mails an Freunde, Bekannte und Nachbarn weiter leiten

... einfach alles, was unserer gemeinsamen Sache weiter helfen kann.

Machen Sie mit; packen Sie bitte mit an!

Koordinierung der Hilfsangebote: Telefon 0 22 04 - 7 18 25

 

 

 

Wir freuen uns über
Ihre Anregungen und Meinungsäußerungen
zu diesem Thema!

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*) Das "Bergische Heimatlied" präsentiert mit freundlicher Genehmigung durch den Musikverein Kürten, Interpret Klaus Ohlendorf

 


Verantwortlich: Paul Falk, Im Brückfeld 40, 51491 Overath-Steinenbrück, Telefon 02204-71617, Mobil 0157 7273 4711